Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Ihre berufliche Weiterbildung mit dem etablierten Instrument Bildungsscheck. Dieser steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten tätig sind. Es gibt zwei Möglichkeiten, um in den Genuss eines Bildungsschecks zu kommen. Angestellte können direkt bei uns den Scheck für Ihre berufliche Fortbildung bekommen. Aber auch Unternehmen steht es offen, Bildungsschecks für ihr Personal zu beantragen. Derzeit werden die Kosten für Weiterbildungen durch den Bildungsscheck mit 50 Prozent bezuschusst – bis zu einer maximalen Summe von 500 Euro je Fortbildung.
Sogar Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.
Bei Fragen rund um das Thema Bildungsscheck beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung. In unserer Verantwortung liegt auch die Ausstellung des Bildungsschecks.
Weitere Informationen finden Sie
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Flyer Bildungsschecks für Berufsrückkehrende