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11.01.2010 - Neue Maschinenverordnung
Ab dem 29. Dezember 2009 gilt in Deutschland die novellierte Maschinenverordnung
Die novellierte Maschinenverordnung setzt die Vorgaben der europäischen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eins zu eins in das deutsche Recht um.
Ziel der neuen Maschinenrichtlinie ist es, den freien Warenverkehr von Maschinen und die Marktüberwachung in der Europäischen Union zu verbessern. Hierzu ist der Anwendungsbereich - auch hinsichtlich der unvollständigen Maschinen - klarer gefasst und zu anderen Richtlinien, insbesondere zur Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und zur Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, besser abgegrenzt worden. Klargestellt wurde, dass Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen in den Anwendungsbereich fallen.
Außerdem sind die Bestimmungen über die Konformitätsbewertungsverfahren verbessert worden. Das sind die Verfahren, die der Hersteller zum Nachweis der Übereinstimmung der Maschine mit den Richtlinienanforderungen einhalten muss. Vereinfacht und der Praxis angepasst wurden insbesondere die Verfahren, die bei besonderen Maschinen, den sog. Anhang IV-Maschinen (z.B. bestimmte Kreissägen für die Holzbearbeitung oder bestimmte Biegepressen für die Kaltverarbeitung von Metall), einzuhalten sind. Hier ist es jetzt unter bestimmten Bedingungen nicht mehr zwingend erforderlich, dass eine zugelassene Stelle eingeschaltet wird. Neu eingeführt wurde zudem das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung, das an Stelle der EG-Baumusterprüfung angewendet werden kann.
Neu sind ebenso die Regelungen für unvollständige Maschinen: Hier wurde klargestellt, welche Anforderungen für ihr Inverkehrbringen der Hersteller erfüllen muss. So hat er für sie spezielle technische Unterlagen zu erstellen. Außerdem gehören die Montageanleitung sowie die Einbauerklärung (alt: Herstellererklärung) zum Lieferumfang.
Ferner sind Vorschriften zur Marktüberwachung neu aufgenommen worden, um ein europaweit abgestimmtes Vorgehen der Behörden sicherzustellen.
Die Verordnung finden Sie in der Juris Gesetzesdatenbank zum Download oder zur Ansicht. Die europäische Maschinenrichtlinie EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist bei eur-lex zu finden.
Um eine europaweit einheitliche Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie zu gewährleisten, wurde von der Europäischen Kommission ein Leitfaden erarbeitet, der in einer ersten Version bereits zum Download bereitsteht. Unterstützt wurde die Europäische Kommission durch eine Redaktionsgruppe, in der das BMAS maßgeblich mitgearbeitet hat.
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