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14.01.2010 - Mehr Wettbewerb - mehr Anbieter
Frischer Wind für Energiemärkte / Rechtsgutachten zum kommunalen Energierecht
Eine Lockerung des derzeit in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechtsrahmens für die wirtschaftliche Betätigung von Stadtwerken auf den Energiemärkten empfiehlt ein Gutachten des Bochumer Verwaltungsrechtlers Professor Dr. Martin Burgi, das in Düsseldorf vorgestellt wurde.
Kernaussage der Studie: Nordrhein-Westfalens Stadtwerke brauchen mehr Rechtssicherheit und mehr Freiraum als bisher, wenn sie ihre wichtige Funktion in der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung auch in Zukunft erfüllen sollen. „Das Gutachten gibt wichtige Hinweise für die weitere energiepolitische Debatte, die jetzt zu führen ist. Im Kern geht es uns um zwei bedeutsame Ziele: Den Ausbau der dezentralen Energieversorgung und die Stärkung des Wettbewerbs im Energiemarkt . Mehr und leistungsfähigere kommunale Anbieter könnten eine Chance sein, beide Ziele zu erreichen. Mit den Befunden von Professor Burgi möchten wir einen zielführenden Beitrag zu dieser Diskussion leisten“, das erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben heute anlässlich der Vorstellung des Gutachtens zur „Modernisierung des Ordnungsrahmens für die energiewirtschaftliche Betätigung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.“
Die Studie wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erarbeitet. Danach sollen durch eine Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts (§§ 107 ff. Gemeindeordnung) Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, sich stärker und einfacher als bisher energiewirtschaftlich zu betätigen.
Stadtwerke und Stadtwerkeverbünde sollen, so der Gutachter, zukünftig in die Lage versetzt werden, sich auf den Energiemärkten (aber auch nur dort) wie privatwirtschaftliche Anbieter zu engagieren - also unabhängig von Gemeindegrenzen, ja sogar über Landes- bzw. nationale Grenzen hinaus. Ziel ist es, für kommunale Unternehmen die Erzeugung (z.B. Kraftwerksbau, Kraft-Wärme-Koppelung), den Import (Gas) und die Verteilung von Energie (Netzbetrieb) über die Ortsgrenzen hinaus zu vereinfachen. Die von Professor Dr. Martin Burgi vorgeschlagenen Regelungen sehen im Einzelnen u.a. folgende Neuerungen vor:
• Voraussetzung für ein energiewirtschaftliches Engagement einer Kommune ist auch in Zukunft, dass es einem öffentlichen Zweck dient. Allerdings werden die Anforderungen hieran gelockert: es genügt ein zumindest mittelbarer Zweck, der zum Beispiel dann vorliegt, wenn die Erlöse für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden. Allerdings soll es dabei bleiben, dass Art und Umfang der energiewirtschaftlichen Betätigung in einem „angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune“ stehen müssen, um finanzielle Überforderungen auszuschließen. • Bestehende Gebietsbeschränkungen für Kommunen sollen entfallen: Grundsätzlich soll eine Gemeinde in Zukunft über-örtlich auf den Energiemärkten zu den gleichen Bedingungen aktiv werden können wie bisher nur innerhalb der Gemeindegrenzen. Bei Betätigung auf internationalen Märkten soll die bisherige Genehmigungs- durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden. Die derzeit geltende, sehr strenge Regelung führt zu Rechtsunsicherheiten, erfordert aufwändige Einzelfallentscheidungen und behindert die Kooperationen kommunaler Energieversorgungsunternehmen ganz erheblich. • Im Gegenzug werden bisher geltende Vorteile für kommunale Unternehmen für die Energiewirtschaft gestrichen. D.h., grundsätzlich sollen die Stadtwerke privatrechtlich, nicht öffentlich-rechtlich organisiert sein (z.B. AG, GmbH). Weiter soll gelten: die Kreditvergabe zu kommunalwirtschaftlichen Vorzugskonditionen ist ebenso unzulässig wie die entsprechende Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten in diesem Bereich, die Haftung der Kommune müsste sich auf den Anteil am Stammkapital beschränken, schließlich ist eine strikte Vergaberechtspflicht vorgesehen, die u. a. verhindert, dass ein ansonsten im Wettbewerb stehendes kommunales Energieversorgungsunternehmen sich zum Nachteil privater Wettbewerber auf das „Inhouse“- Privileg beruft. Denn generell soll nach der Neuregelung ein kommunales Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zum Zuge kommen können wie ein privatwirtschaftliches. • Ihre Grenzen finden die von H. Prof. Burgi vorgeschlagenen Neuerungen bei den sog. nachgeordneten Dienstleistungen. Sie sollen weiterhin von privaten Unternehmen erbracht werden, um unerwünschte Konkurrenz für das Handwerk auszuschließen. • Die neue Regelung soll für die Kommunen kein „Muss“ sein: Städte und Gemeinden, die von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen und sich im Energiebereich weiterhin auf das Gemeindegebiet beschränken wollen, können das im bisherigen Ordnungsrahmen tun (opt-out-Klausel).
„Die Vorschläge können die Grundlage für eine verbraucherorientierte Öffnung der Energiemärkte schaffen, sie sind eine solide Grundlage für die anstehende Debatte über mehr Wettbewerb und mehr dezentrale Versorgung, die jetzt sorgfältig und differenziert geführt werden muss“, so noch einmal die Wirtschaftsministerin.
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