17.02.2010 - Kreis-Wirtschaftsförderung gibt Investorenleitfaden heraus

Viele nützliche Informationen rund um gewerbliche Bauvorhaben

In der Broschüre „Leitfaden für gewerbliche Bauvorhaben“ hat der Oberbergische Kreis viele nützliche Informationen für die Planung und Genehmigung gewerblicher Bauvorhaben zusammengestellt. „Die Wirtschaftsförderung hat damit auf einen Wunsch oberbergischer Unternehmen reagiert“, erläutert Landrat Hagen Jobi. In einer Kundenumfrage habe die Kreisverwaltung erfreulich gute Noten für Beratung und Service erhalten, es sei von einigen Kunden aber auch darauf hingewiesen worden, dass das Baugenehmigungsverfahren insgesamt als sehr komplex wahrgenommen werde. „Wir können die gesetzlichen Vorgaben nun einmal nicht ändern“, so der Landrat, „aber wir wollen mit dem Investorenleitfaden viele Informationen bereit stellen, damit Fragen im Vorfeld geklärt werden können.“

Am Wirtschaftsstandort Oberberg möchten die Kreisverwaltung sowie die Städte und Gemeinden verlässliche Partner des Mittelstandes sein und haben dies durch die Mitgliedschaft in der RAL-Gütegemeinschaft „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung“ dokumentiert. In Kreishaus und Rathäusern werden verbindlich vorgegebene Qualitätskriterien eingehalten. So gibt es nach sieben Tage zum Beispiel eine schriftliche Information zum Stand des Antragsverfahrens, Auftragsrechnungen werden nach spätestens 15 Tagen bezahlt, und ein Baugenehmigungsverfahren dauert  höchstens 40 Tage. „Um dieses zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die eingereichten Planunterlagen möglichst vollständig sind“, so Landrat Jobi weiter. „Unterstützt werden die Antragsteller nun durch die Informationen und Checklisten im Investorenleitfaden.“

Durch den Leitfaden führt „Bob, der Baumeister“ – eine aus dem Fernsehen bekannte Figur, die mit dem Satz „Ja, wir schaffen das!“ auch die Einstellung der Verwaltungen am Wirtschaftsstandort Oberberg widerspiegelt.

Der Investorenleitfaden kann hier aus dem Internet bezogen werden.
 


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